Fachgerechte Prüfung & Messtechnik
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Elektrotechnische Anlagen (privat und gewerblich)
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Betriebsmittelüberprüfungen
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Photovoltaik- & Blitzschutzanlagen
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Abnahme von Neubauten & Sanierungen
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SAT- / Antennenmessung
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Beleuchtungsmessungen & Notlichtprüfungen
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Wärmebildaufnahmen (z. B.: Schaltschrank)

Was sind elektrotechnische Überprüfungen?
Eine elektrotechnische Überprüfung ist eine Besichtigung, Erprobung und Messung der elektrischen Anlage bzw. der Betriebsmittel (z. B.: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stemmhammer, Sägen, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln etc.).
Sichere elektrische Anlagen schützen nicht nur Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, sondern auch Objekte und Gebäude. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich stets in einwandfreiem Zustand befinden und eventuelle Mängel unverzüglich beseitigt werden.
Warum überprüfen Betriebe elektrische Betriebsmittel?
Defekte oder beschädigte elektrische Betriebsmittel stellen ein Sicherheitsrisiko für Mitarbeiter und Kunden dar. Die regelmäßige Überprüfung ist unumgänglich und bleibt keinem Unternehmer erspart.
Die elektrische Überprüfung ist eine Pflicht für sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel, welche im Unternehmen zum Einsatz kommen und ist unter anderem von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine elektrische Fertigungsanlage, ein Telefon oder eine Kaffeemaschine handelt. Alle elektrischen Geräte müssen regelmäßig überprüft werden, ebenso allfällige private Geräte von Mitarbeitern im Betrieb, wenn dieser das Mitbringen solcher Geräte mittels einer Vorschrift nicht explizit verbietet.
Welche Prüfintervalle gelten für normale Bedingungen?
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1 Jahr: E-Ladestationen bzw. nach Vorschreibung
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5 Jahre: Elektrische Anlagen in Wohnungen, Wohnhäusern und bei Mieterwechsel
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3 Jahre: Photovoltaik Anlage bzw. nach Vorschreibung
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1 Jahr: Elektrische Anlagen auf Baustellen
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1-5 Jahre: Elektrische Anlagen in Arbeitsstätten
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3 Jahre: Blitzschutzanlage
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1 Jahr: Sicherheitsbeleuchtung
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1 Jahr: Bei außergewöhnlicher Beanspruchung
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1–3 Jahre: Betriebsmittel/ Geräte (Monitore, Tischverteiler, Maschinen etc.)
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1 Jahr: Baustellen Betriebsmittel/Geräte
Verweise:
Laut ESV 2012 §9 Abs. 3 – elektrische Anlage:
- 5 Jahre generell für eine elektrische Anlage,
- 3 Jahre in explosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen, in denen explosionsgefährdete Arbeitsstoffe verwendet werden,
- 1 Jahr in Bereichen mit außergewöhnlicher Belastung
Laut ESV 2012 §9 Abs. 3 – elektrische Betriebsmittel:
- 5 Jahre generell für elektrische Betriebsmittel
- 3 Jahre in explosionsgefährdeten Bereichen und in Bereichen, in denen explosionsgefährdete Arbeitsstoffe verwendet werden
- 1 Jahr in Bereichen mit außergewöhnlicher Belastung (z. B. Baustellen)
- falls keine Herstellerangabe vorliegen gelten 6 Monate – 1 Jahr.
Prüfungen und Tests werden per Protokoll festgehalten.
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